Strommarktliberalisierung

Bereits seit 2009 können die Grossverbraucher (ab 100'000 kWh pro Jahr) ihren Lieferanten selber auswählen. In Zukunft (voraussichtlich ab 2024) sollen alle Endkunden in der Schweiz diese Möglichkeit erhalten. Ein Wechsel des Stromversorgers ist jedoch nicht obligatorisch. Kleinverbraucher, die nichts unternehmen, werden auch weiterhin in der Grundversorgung von ihrem örtlichen Versorgungsunternehmen beliefert werden. Die Rückkehr zur Grundversorgung ist jedes Jahr aufs Neue möglich.

Die vollständige Öffnung des Strommarktes wird voraussichtlich mit der Revision des Stromversorgungsgesetzes umgesetzt werden. Eine entsprechende Gesetzesvorlage ist zurzeit in der Vernehmlassung.

Folgen für Kunden der energia alpina

Die Öffnung oder Teilliberalisierung (Kunden mit einem Jahresverbrauch >100'000 kWh) des Strommarkts im Jahr 2009 führte zu einer Entflechtung von Netz und Energie. Das heisst, der Gesamtpreis für Elektrizität setzt sich aus Netz-, Stromkosten und Abgaben zusammen. Die Netzkosten (Anschluss und Netznutzung) sind von der Liberalisierung ausgenommen. Als Kunde werden Sie also auch bei einer kompletten Liberalisierung Ihren Netzanbieter nicht frei wählen können, denn es wird keine zusätzliche Netzinfrastruktur aufgebaut. Wählen können Sie jedoch den Energielieferanten. Entsprechend können Sie mit zwei verschiedenen Energieversorgungsunternehmen Verträge abschliessen. Sie erhalten dann für die Netznutzung und Stromlieferung separate Rechnungen.